Ein Räderwerk gehorcht seinem Aufbau.
Oliver Tietze (1965) dt. Aphoristiker

Lohn- und Finanzbuchführung

hier finden Sie Informationen rund um das Thema Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Lohn- und Finanz-
buchführung

hier finden Sie Informationen rund um das Thema Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Sie sollten sich in erster Linie auf Ihre geschäftliche Tätigkeit konzentrieren können. Die Kanzlei Brenner & Brandstetter kann hierfür ihren Beitrag leisten. Die Lohn- und Finanzbuchführung (bzw. Finanzbuchhaltung) ist ein elementarer Bestandteil Ihres Unternehmens, nimmt aber oftmals viel Zeit und Kraft in Anspruch. Aus diesem Grund bieten wir die Möglichkeit eben diese Bereiche in unsere Kanzlei auszulagern. Effiziente Strukturen, geschulte Mitarbeiter und modernste Technik stellen hierfür einen ausgezeichneten Rahmen.
Unser Leistungsumfang beinhaltet die Erstellung professioneller Jahresabschlüsse und betrieblicher Steuererklärungen unter Beachtung von Handels- und Steuerrecht. Unsere Jahresabschlüsse dienen nicht nur der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt, sondern bringen auch Ihnen mit umfangreichen Auswertungen und Erläuterungen zusätzlichen Nutzen.
  • Korrekte und zeitnahe Erstellung der Finanzbuchführung inkl. Datenübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzverwaltung und Datenarchivierung
  • Jederzeit aktuelle Auswertungen zur Unternehmenssteuerung und Steuerplanung
  • Bei Nutzung von OPOS: Überblick über die Außenstände der Kunden und über die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Lieferanten
  • Überstützung bei der Buchführung in Ihrem Haus
  • Unternehmen online (Verbuchung auf Grundlage gescannter Belege und Archivierung über DATEV)
Was ist unter Finanzbuchführung zu verstehen?

Alle geschäftlichen Vorgänge, welche sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden in der Finanzbuchführung zeitlich und sachlich korrekt erfasst, dokumentiert und auf Konten verbucht. Der Gesetzgeber verlangt von einer ordnungsgemäßen Buchführung, dass diese transparent und für Dritte nachvollziehbar ist. Aus diesen Zahlen werden abschließend die Bilanzen und Gewinnermittlungen erstellt.

Da es eine Vielzahl von Herangehensweisen, Kontenrahmen und Verbuchungsmöglichkeiten gibt, sehen wir uns als Steuerberater von Anfang an in einer beratenden Funktion. In Abstimmung mit Ihnen werden sämtlich notwendigen Schritte aufgezeigt und von uns umgesetzt.

Finanzbuchführung / Rechnungswesen
Unter der Buchführung an sich werden die folgenden Unterpunkte verstanden:
  • Finanzbuchhaltung
    • Erfassung und Verbuchung aller Zahlenwerte/Belege Ihres Unternehmens

  • Debitorenbuchhaltung
    • Beleg- und Zahlungseingangsverwaltung ihrer Kunden

  • Kreditorenbuchhaltung (Lieferanten)
    • Beleg- und Zahlungsausgangsverwaltung ihrer Lieferanten

  • Lohnbuchführung
    • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnung, sowie Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (Details siehe gesonderter Unterpunkt)
Ob Sie all diese Bereiche auslagern wollen, oder nur Teilbereiche entscheiden Sie – wir beraten Sie gerne über die Vor- aber auch Nachteile und ihren Mehrwert.
Welche Vorteile habe ich, wenn die Finanzbuchführung von
Brenner & Brandstetter gemacht wird.
Dann können Sie sich in erster Linie auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Für Sie als Unternehmer ist die Finanzbuchhaltung ein Instrument, welches den aktuellen Stand Ihrer Tätigkeit aufweist, und so als wichtige Hilfe für zukünftige Entscheidungen anzusehen ist. Sie können immer sicher sein, dass Ihre Zahlen aktuell und korrekt sind.
Lohnbuchführung

Der größte Wert eines Unternehmens liegt in seinen Mitarbeitern!

Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, kommt eine Vielzahl von gesetzlichen Verpflichtungen in Verbindung mit der Lohnabrechnung/Gehaltsabrechnung auf Sie zu. Wir, von Brenner & Brandstetter, bieten eine pünktliche, korrekte und rechtssichere Lohnabrechnung inkl. Datenübermittlung an Krankenkassen und Finanzämter aus einer Hand und außerdem Minimierung der Lohnnebenkosten durch optimale Lohngestaltung mittels steuerfreier Lohnbestandteile. Die Lohnbuchführung (bzw. Lohnbuchhaltung) umfasst folgende Bereiche:

  • Sämtliche Meldungen bei erstmaliger Beschäftigung von Arbeitnehmern.
    • Hierzu gehören die Anforderung der Betriebsnummer, die Anmeldung als Arbeitgeber bei den Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
    • Erstellung der monatlichen Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter sowie eventuell die Versendung an diese. Ermittlung von Lohnarten, Abzügen sowie Aufschlägen.
  • Pflege von Personalstammdaten
    • Lückenlose Erfassung aller relevanten Personaldaten – sowohl gemäß aller rechtlichen Verpflichtungen, als auch für Sie als Arbeitgeber
  • Führung der Jahreslohnkonten
    • Verpflichtend gem. Lohnkontenverordnung für alle Mitarbeiter
  • Lohnsteueranmeldung/Lohnsteuerbescheinigung
    • Meldung der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt, sowie Erstellung der jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen für ihre Arbeitnehmer.
  • Krankenkassen-Beitragsnachweis/ Jahresmeldungen
    • Erstellung von monatlichen Beitragsnachweisen an die zuständigen Krankenkassen
    • Erstellung der vorgeschriebenen Jahresmeldungen pro Arbeitnehmer
  • Meldung Berufsgenossenschaft
    • Erstellung von Entgeltmeldungen an die zuständige Berufsgenossenschaft
    • Die (ab 2017) verpflichtende Übermittlung der sogenannten digitalen Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft
  • Erstellung von Arbeitsverträgen
    • Beratung bei individuell zugeschnittene Arbeitsverträge für Mitarbeiter
  • Diverse Bescheinigungen für die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und sonstige Behörden und Ämter.

Dabei liegen die Kosten je Arbeitnehmer in der Regel unter den Kosten, welche Ihnen entstehen würden, wenn Sie die Bereiche in Ihrer Firma bearbeiten. Ausschlaggebend hierfür sind unsere ausgezeichneten Strukturen und die Vereinheitlichung von Arbeitsabläufen, sowie die Zusammenarbeit mit dem führenden Softwareanbieter DATEV. In Sachen sichere Abrechnung von Löhnen und Gehältern unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Dienstleistungen, die wir Ihnen als komfortable Lösung zu einem Pauschalpreis je Lohnabrechnung zur Verfügung stellen. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner rund um das Thema Lohn und Gehalt. Wir archivieren gemäß den gesetzlichen Vorschriften und stellen Ihnen, falls gewünscht alle Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung.

Außerdem können so Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen direkt in unserem Hause abgewickelt werden.

Warum sollte ich die Lohnbuchführung an Brenner & Brandstetter geben?
  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und haben die Sicherheit einer korrekten und vollständigen Abrechnung, zeitsparend und kostengünstig. – DIE Komplettlösung aus einer Hand.
  • Ihre Mitarbeiter und alle staatlichen Stellen erhalten Abrechnungen, Anmeldungen und Zahlungen korrekt, zuverlässig und fristgerecht.